STEIKE Hypotheken & Wirtschaftsplanung
Ihr kompetenter Partner in der Pflegevorsorge
Solange Ihre Kinder noch minderjährig sind und somit noch nicht selbst in der Lage sind, ohne offiziellen Vormund durchs Leben zu gehen, regelt eine Sorgerechtsverfügung den Verbleib Ihrer Kinder.
Wenn keine Verfügung besteht, entscheidet das Vormundschaftsgericht, gemeinsam mit dem Jugendamt, wer für das Kind als erster Vormund festgelegt wird.
In der Sorgerechtsverfügung legen Sie fest, wer die Personen- und Vermögenssorge für Ihre Kinder im Ernstfall übernehmen soll.
Es können mehrere Kind benannt werden.