STEIKE Hypotheken & Wirtschaftsplanung

 Ihr kompetenter Partner in der Pflegevorsorge

Patientenverfügung / Vorsorgevollmachten

Patientenverfügung

Unsere Vorstellungen von Lebensqualität sind von Mensch zu Mensch höchst verschieden.

Dies zeigt sich besonders beim Umgang mit schweren Krankheiten: Könnte ich mir ein Weiterleben vorstellen, wenn ich nach einem Schlaganfall komplett körperlich eingeschränkt und auf künstliche Beatmung und Ernährung angewiesen wäre? Die einen werden hierauf mit einem glatten Nein antworten, andere schätzen jede lebensverlängernde Maßnahme als Chance und Geschenk. Auch Faktoren wie Vorerkrankungen, die familiäre Situation und der Umgang mit Unabwägbarkeiten spielen häufig eine wichtige Rolle.

Um all dies zu berücksichtigen und Ihr Selbstbestimmungsrecht im Krankheits- und Pflegefall zu stärken, gibt es unsere Patientenverfügung Optimum. Mit ihrem Abschluss sichern Sie sich für verschiedene Situationen ab: Je nach Anwendungssituation können Sie Festlegungen unterschiedlich treffen, also z.B. in der Situation „Gehirnschädigung“ intensivmedizinischen Maßnahmen zustimmen, die Sie im Endstadium einer unheilbaren Krankheit ablehnen würden.

Allgemeine Hinweise zur Patientenverfügung

  • Bei Verzicht auf auf lebensverlängernde Maßnahmen muss klar erkennbar sein, wann er gelten soll. Nur im Sterbeprozess, auch in bestimmten anderen Situationen oder gar absolut?
  • Es kann entscheidend sein, ob eine PV mit kompetenter, medizinischer fachkundiger Hilfe abgefasst wurde. Achten Sie auf inhaltliche Qualität. Von pauschalen oder juritisch-formalen Texten ist abzuraten.
  • Laut Gesetz zur Patientenverfügung gilt: Nur wenn Arzt und Patientenvertreter (d.h. Bevollmächtigter oder Betreuer) sich nicht einig werden können, ob der Inhalt einer PV auf die eingetretene Situation zutrifft, muss das Betreuungsgericht hinzu gezogen werden.
  • Da nicht alles vorhersehbar ist, sollte die PV zusätzlich persönliche Wertvorstellungen enthalten und / oder mit einer Vollmacht kombiniert sein.
  • Die Schriftform beinhaltet Unterschrift und Datum. Weitere Formvorschriften (wie Handschriftlichkeit) spielen für die Praxistauglichkeit keine Rolle. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Lassen Sie Ihre fertige PV möglichst durch einen Arzt Ihres Vertrauens, eine PV-Beratungsstelle o.ä. bezeugen.
  • Ihre Willenserklärung muss im Notfall (ggf. schnell im Krankenhaus) zur Kenntnis gelangen. Tragen Sie eine Hinweiskarte mit sich.
  • Überprüfen und ändern Sie Ihre PV, wenn sich neue Gesichtspunkte ergeben. Ansonsten nehmen Sie alle 2 - 3 Jahre eine Aktualisierung mit Datum und erneuter Unterschrift vor.


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